Das neue Pflegeberufegesetz stellt klare Anforderungen an Praxisanleiter/-innen.
„Die Befähigung zur Praxisanleiterin oder zum Praxisanleiter ist durch eine berufspädagogische Zusatzqualifikation im Umfang von mind. 300 Stunden nachzuweisen“ (PflAPrV §4 Abs. 3)
Die Weiterbildung ist am 23. September 2024 gestartet. Infomationen zum Kurs ab September 2025 folgen.
Wir freuen uns über Ihre Anmeldung:
Informationen, Termine und Anmeldebogen für die Weiterbildung Praxisanleiter/-in
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Fortbildungsveranstaltung für Praxisanleiter/-innen für Gesundheitsfachberufe - 24 Stunden
Das neue Pflegeberufegesetz stellt klare Anforderungen an Praxisanleiter/-innen. Die Pflegeberufe-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung schreibt vor, dass die Befähigung zur Praxisanleitung ab dem 01.01.2020 durch kontinuierliche, berufspädagogische Fortbildungen im Umfang von mindestens 24 Stunden jährlich nachzuweisen ist (§ 4, Abs. 3 PflAPrV). Diese Regelung gilt auch für Praxisanleiter/-innen, die noch nach altem Recht ausgebildet wurden. Zielgruppe: Praxisanleiter/-innen aus allen stationären, teilstationären, ambulanten und sonstigen Pflege- und Gesundheitseinrichtungen
Der Unterricht findet an drei modularen Tagen statt (insgesamt 24 Stunden).
Die Teilnehmerzahl ist auf 20 Personen begrenzt!
Termine im Jahr 2025:
Modul I Modul II Modul III Modul IV
08.01.2025 17.03.2025 16.06.2025 06.10.2025
03.02.2025 07.04.2025 01.07.2025 03.11.2025
12.05.2025 08.09.2025 26.08.2025 15.12.2025
Wir freuen uns über Ihre Anmeldung:
Informationen, Termine und Anmeldebogen für die Pflichtfortbildung Praxisanleiter/-in 24 h
Bei Interesse an unseren Weiterbildungen nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Wir beraten Sie gerne.
Stefan Schneider M.A. Kursleitung Fachkrankenpfleger Intensivmedizin und Anästhesie, Schwerpunkt Intensiv
Telefon: 0681/58805-856
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