Das neue Pflegeberufegesetz stellt klare Anforderungen an Praxisanleiter/-innen.
„Die Befähigung zur Praxisanleiterin oder zum Praxisanleiter ist durch eine berufspädagogische Zusatzqualifikation im Umfang von mind. 300 Stunden nachzuweisen“ (PflAPrV §4 Abs. 3)
Informationen zum nächsten Kurs folgen.
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Fortbildungsveranstaltung für Praxisanleiter/-innen für Gesundheitsfachberufe - 24 Stunden
Das neue Pflegeberufegesetz stellt klare Anforderungen an Praxisanleiter/-innen. Die Pflegeberufe-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung schreibt vor, dass die Befähigung zur Praxisanleitung ab dem 01.01.2020 durch kontinuierliche, berufspädagogische Fortbildungen im Umfang von mindestens 24 Stunden jährlich nachzuweisen ist (§ 4, Abs. 3 PflAPrV). Diese Regelung gilt auch für Praxisanleiter/-innen, die noch nach altem Recht ausgebildet wurden. Zielgruppe: Praxisanleiter/-innen aus allen stationären, teilstationären, ambulanten und sonstigen Pflege- und Gesundheitseinrichtungen
Der Unterricht findet an drei modularen Tagen statt (insgesamt 24 Stunden).
Die Teilnehmerzahl ist auf 20 Personen begrenzt!
Termine im Jahr 2027:
Modul I Modul II Modul III Modul IV
25.01.2027 23.04.2027 26.07.2027 25.10.2027
26.02.2027 21.05.2027 11.08.2027 22.11.2027
25.03.2027 30.06.2027 15.09.2027 13.12.2027
Das Anmeldeformular finden Sie hier.
Die Teilnahmebedingungen finden Sie hier.
Bei Interesse an unseren Weiterbildungen nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Wir beraten Sie gerne.
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Stefan Schneider M.A. Kursleitung Fachkrankenpfleger Intensivmedizin und Anästhesie, Schwerpunkt Intensiv
Telefon: 0681/58805-856
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